Ablauf Altlastenbehandlung
Die Altlastenbehandlung in Sachsen erfolgt auf der Grundlage des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG), der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) sowie das Sächsische Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz (SächsKrWBodSchG).
Ziel dieser Maßnahmen ist es, Gefährdungen durch Schadstoffe in Boden und Grundwasser zu erfassen und geeignete Sanierungs- oder Sicherungsmaßnahmen umzusetzen, um Risiken für die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu minimieren.
Die Altlastenbehandlung in Sachsen erfolgt schrittweise in verschiedenen Stufen (siehe Abbildung 1). Zunächst erfolgt die Verdachtsflächenerfassung, bei der altlastverdächtige Flächen identifiziert und einer ersten Risikobewertung unterzogen werden. Im zweiten Schritt wird eine detaillierte Erkundung der Flächen durchgeführt, bei der die genaue Art und Ausmaß der Belastung festgestellt wird. Darauf folgt die Gefährdungsabschätzung, in deren Rahmen ermittelt wird, ob eine Sanierung notwendig ist. Sollte eine Gefährdung vorliegen, wird im letzten Schritt eine Sanierungsmaßnahme geplant und umgesetzt.
Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) ist zuständig für das Betreiben und die Pflege des Altlastenkatasters (SALKA), in dem alle relevanten Daten zu Altlasten und altlastverdächtigen Flächen erfasst werden.
Für die praktische Umsetzung von Altlastenerkundungs- und -sanierungsmaßnahmen sind die Vollzugsbehörden zuständig, wie etwa die Kommunen und die Landesdirektionen.
Kontakt
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 42: Boden, Altlasten
Antje Sohr
Telefon: 0351 8928-4201
E-Mail: Antje.Sohr@smekul.sachsen.de
Webseite: http://www.lfulg.sachsen.de