Rechtliche Grundlagen
Die wichtigste rechtliche Grundlage für den Bodenschutz im Freistaat Sachsen bildet das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz – BBodSchG) in der Fassung vom 17. März 1998. Die Zielstellung des BBodSchG ist der Schutz des Bodens vor schädlichen Einflüssen (zum Beispiel Wasser- und Winderosion, Versiegelung oder Schadstoffeintrag) sowie die Verbesserung und Wiederherstellung des Bodenzustandes. Das BBodSchG verlangt, dass die Leistungsfähigkeit und die natürlichen Funktionen des Bodens erhalten bleiben. Das verpflichtet denjenigen, der auf den Boden einwirkt, zur Vorsorge und gegebenenfalls auch zur Gefahrenabwehr, um schädliche Bodenveränderungen abzuwenden und die Bodenfunktionen nachhaltig zu sichern oder wiederherzustellen.
Des weiteren finden im Bereich des Bodenschutzes die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) in der Fassung vom 16. Juli 2021, die am 1. August 2023 in Kraft getreten ist, sowie das Sächsisches Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz (SächsKrWBodSchG) in der Fassung vom 22. Februar 2019 Anwendung. Dabei ist die Übergangsregelung des § 28 BBodSchV zu beachten. Neben dem Bodenschutzrecht sind zudem Rechtsbereiche wie z. B. Polizei- und Ordnungs-, Wasser- oder Abfallrecht zu berücksichtigen.
Vorsorgender Bodenschutz im Sinne eines Schutzes seiner natürlichen Bodenfunktionen und seiner Archivfunktion muss bereits vor Eintritt einer Gefahr ansetzen, nämlich auf der Ebene der Planung. In den Entscheidungsprozess über das »Ob« und »Wie« einer Nutzung des Bodens sind die Belange des Bodenschutzes einzubeziehen. Die Entscheidung über die Nutzung des Bodens wird in Planungs- und Genehmigungsverfahren getroffen. Zur Vorsorge verpflichtet sind dabei der Grundstückseigentümer, der Inhaber der tatsächlichen Gewalt (z. B. Mieter oder Pächter) und derjenige, der Verrichtungen auf einem Grundstück durchführt oder durchführen lässt, die zu einer Veränderung der Bodenbeschaffenheit führen können (mehr dazu im Leitfaden »Bodenschutz bei Planungs- und Genehmigungsverfahren«).
Die Vorsorgepflicht bei der landwirtschaftlichen Bodennutzung wird durch die Einhaltung der Grundsätze der guten fachlichen Praxis erfüllt (§ 17 BBodSchG). Hierzu zählt, dass Bodenerosion durch Wasser und Wind sowie schädliche Bodenverdichtungen möglichst vermieden und die Bodenstruktur, die biologische Aktivität sowie der Humusgehalt des Bodens erhalten bzw. verbessert werden.
- Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) Fassung vom 17. März 1998
- Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) Fassung vom 01. August 2023
- Sächsisches Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz (SächsKrBodSchG) Volltext bei REVOSax, Fassung vom 22. Februar 2019
- Verordnung über Sachverständige nach § 18 BBodSchG - SächsSachVO (*.pdf, 0,12 MB) Fassung vom 20. Juli 2019
- Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung Fassung vom 9. Juli 2021, gültig ab 1. August 2023
Bundes-Bodenschutzverordnung neu (BBodSchVneu)
- Erlass zur BBodSchVneu – unterzeichnet (*.pdf, 0,98 MB) Schreiben des SMEKUL vom 5. Juli 2023. Datei ist nicht barrierefrei.
- Erlass zur BBodSchVneu (barrierefrei) (*.pdf, 0,77 MB)
- Erlass zur BBodSchVneu – Verteiler (*.pdf, 0,43 MB) Verteiler-Liste zum Schreiben vom 5. Juli 2023
- Anlage zum Erlass BBodSchV: Vollzugshilfe zu §§6–8 BBodSchV »Anforderungen an das Auf- und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden«, Publikation der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz
- Musterformular für die Anzeige der Auf- und Einbringung von Materialien auf oder in eine durchwurzelbare Bodenschicht sowie unterhalb oder außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht gemäß § 6 Abs. 8 BBodSchV (*.pdf, 0,28 MB) Empfehlung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz, LABO
- Musterformular für die Dokumentation der Auf- und Einbringung von Materialien auf oder in eine durchwurzelbare Bodenschicht sowie unterhalb oder außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht gemäß § 6 Abs. 7 BBodSchV (*.pdf, 0,28 MB) Empfehlung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz, LABO
Weitere Erlasse und Vorschriften
- Handlungsanleitung zu PFC (*.pdf, 0,11 MB) Stand: Mai 2022
- Verwaltungsvorschrift des SMUL über das Sächsische Altlastenkataster (VwVSächsAltK) (*.pdf, 0,43 MB) Stand: 29. Juni 2007
- Hinweise zum Vollzug von § 12 BBodSchV (*.pdf, 0,81 MB) Stand: Dezember 2002, bedingte Gültigkeit nach Inkrafttreten der BBodSchBneu
- Ermessensleitende Regeln (*.pdf, 0,15 MB) Stand: Juni 2002
- Rahmenerlass Altlasten - Grundwasser (*.pdf, 0,24 MB) Stand: Juni 2000