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Gebiete mit erhöhten Schadstoffgehalten

Im Freistaat Sachsen werden gebietsweise – geogen bedingt sowie durch bergbauliche und industrielle Tätigkeit verursacht – erhöhte Gehalte von Arsen und Schwermetallen im Boden gefunden. Für einige dieser Gebiete bestehen aufgrund der im Boden gemessenen Schadstoffgehalte Anhaltspunkte für flächenhaft auftretende schädliche Veränderungen des Bodens im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes.

Anhaltspunkte für großflächige schädliche Bodenveränderungen durch Schadstoffe weisen vorwiegend Gebiete im Einflussbereich des ehemaligen Erzbergbaus einschließlich der zugehörigen Hüttenindustrie auf. Verbreitet werden die Schadstoffe (insbesondere Schwermetalle) durch anstehende Erzgänge, das Verbringen von Bergematerial, Aufbereitungsrückständen oder Schlacken sowie auf dem Luft- bzw. Wasserpfad. Dementsprechend sind neben den Herkunftsgebieten selbst auch deren Umgebung sowie die Auensedimente von Wasserläufen mit Einzugsgebieten im Erzgebirge betroffen.

Kartendarstellung Sachsens mit farblich hervorgehobenen Gebieten mit erhöhten Schadstoffgehalten
Gebiete mit Anhaltspunkten oder Belegen für großflächige schädliche stoffliche Bodenveränderungen  © LfULG

Der Bodenschutzvollzug steht in Gebieten mit flächenhaft auftretenden stofflichen Bodenbelastungen vor einer großen Herausforderung. Zumeist sind die Anforderungen des Bodenschutzrechts im Hinblick auf die Gefahrenbeurteilung und das Ergreifen geeigneter Maßnahmen zur Gefahrenabwehr auf einer Vielzahl von Grundstücken umzusetzen. Das betrifft ebenso die Anforderungen an den Umgang mit anfallendem Bodenmaterial. In vielen Fällen bietet hier eine gebietsbezogene Vorgehensweise erhebliche Vorteile gegenüber der Betrachtung zahlreicher Einzelfälle. Im Freistaat Sachsen stehen hierfür geeignete Instrumente und Methoden bereit.

In einigen Regionen Sachsens finden sich flächenhafte Bodenbelastungen. Für Gebiete, in denen flächenhaft schädliche Bodenveränderungen auftreten, kann gemäß SächsKrWBodSchG die Landesdirektion Bodenplanungsgebiete festlegen. Nach einer umfassenden Darstellung und Bewertung der Schadstoffsituation werden für die einzelnen Flächen des Bodenplanungsgebietes die erforderlichen Verbote, Beschränkungen und Schutzmaßnahmen sowie weitere Regelungen über gebietsbezogene Maßnahmen bestimmt.

Die Landesdirektion hat für zahlreiche Gebiete bereits Fachgrundlagen erhoben und Bewertungen gemäß BBodSchV vorgenommen. Per Rechtsverordnung festgelegt ist seit 2011 das Bodenplanungsgebiet für den Raum Freiberg. Hier finden Sie den Verordnungstext mit zahlreichen Erläuterungen sowie ein umfangreiches Kartenwerk.

Hier finden sich Arbeitshilfen für Vollzugsbehörden zur Erstellung digitaler Bodenbelastungskarten und Handlungsempfehlungen zur Umsetzung des Bodenschutzrechtes in Gebieten mit großflächig erhöhten Schadstoffgehalten. Diese stellen fachliche Informationen und Hilfen für das Vorgehen gemäß BBodSchV bei gebietsbezogenen orientierenden Untersuchungen, nachfolgenden Detailuntersuchungen und die gebietsbezogene Zuordnung von Maßnahmen bereit.

Kontakt

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 42: Boden, Altlasten

Kati Kardel

Telefon: 03731 294-2808

E-Mail: Kati.Kardel@smekul.sachsen.de

Webseite: http://www.lfulg.sachsen.de

Kontakt

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 42: Boden, Altlasten

Dr. Ingo Müller

Telefon: 03731 294-2800

E-Mail: Ingo.Mueller@smekul.sachsen.de

Webseite: http://www.lfulg.sachsen.de

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