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Vollzugshilfen bei Bodenbelastung durch Schadstoffe

Unter der Bezeichnung poly- und perfluorierte Alkylsubstanzen (per- and polyfluoroalkyl substances, kurz PFAS) werden organische Verbindungen mit vollständig (per-) oder teilweise (poly-) fluorierten aliphatischen Kohlenstoffketten mit einer funktionellen Gruppe zusammengefasst. Bekannt sind mehrere tausend Einzelverbindungen. Sie alle kommen natürlich in der Umwelt nicht vor, sondern sind ausschließlich anthropogenen Ursprungs.

Seit einigen Jahren werden zunehmend Schadensfälle und Verunreinigungen durch PFAS in Boden und Gewässern bekannt. Die Umweltministerkonferenz beschloss Ende 2016, dass Bund und Länder einheitliche Vorgaben für die Bewertung und Sanierung von Boden- und Gewässerverunreinigungen sowie für die Entsorgung PFAS-haltiger Materialien erarbeiten.

Mit Erlass vom 25. Mai 2022 hat das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft den Leitfaden des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz zur PFAS-Bewertung, Stand 21. Februar 2022, sowie eine fachliche Handlungsanleitung des LfULG zum Umgang mit PFAS, Stand 29. März 2022, den sächsischen Bodenschutzbehörden zur Anwendung im Vollzug empfohlen.

Der Leitfaden des Bundes enthält Empfehlungen für die bundeseinheitliche Bewertung von Boden- und Gewässerverunreinigungen sowie für die Entsorgung PFAS-haltigen Bodenmaterials.

 Die Handlungsanleitung des LfULG informiert kurz über Untersuchungsstrategien und Maßnahmen im Bereich des Bodenschutzes und der Altlastenbearbeitung unter Verweis auf umfangreiche weiterführende Quellen.

Prognosemodell zur Abschätzung der Resorptionsverfügbarkeit

Im Erzgebirge und den Auen der von dort kommenden Gewässer finden sich häufig erhöhte Schadstoffbelastungen durch Arsen, Blei und Cadmium, maßgeblich aufgrund der Geologie und Vererzung sowie den großflächigen Auswirkungen des Bergbaus und der Hüttentätigkeit. Werden durch diese Belastung Prüfwerte für den Direktpfad Boden-Mensch überschritten, kann eine Abschätzung der Resorptionsverfügbarkeit Hinweise auf eine mögliche Gefahr bei einer Bodenaufnahme durch Verschlucken geben. Nach Untersuchungen an zahlreichen Standorten hat das LfULG in 2019 ein Modell entwickelt, mit dem bei vorliegenden Gesamtgehalten eine statistisch gut abgesicherte Schätzung des resorptionsverfügbaren Anteils möglich ist.

Zusammen mit den Nutzungsbedingungen und fachlichen Hintergrundinformationen wird dieses Modell im Excel-Format kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Mit Einführung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) ist der Umgang mit Bodenmaterial konkreten Regelungen unterworfen (speziell § 12 BBodSchV). Um einen allgemein verständlichen Überblick über diese Regelungen zu geben, wurde vom Sächsischen Landesamt für Umwelt und Geologie die Broschüre »Bodenaushub und Bodenauffüllungen« herausgegeben.

Diese bebilderte Broschüre des Sächsischen Landesamtes für Umwelt und Geologie informiert über den fachgerechten Umgang mit Bodenaushub und Bodenauffüllungen. Das Merkblatt fasst zusammen, was jeder wissen sollte, der Bodenmaterial aufbringt oder aufbringen lässt. Alle Eigentümer und Nutzer von Grundstücken aber auch Bauunternehmer oder Landschaftsgärtner sind angesprochen und haben die Anforderungen der Bundes-Bodenschutzverordnung § 12 zu beachten.

Neben der Bereitstellung auf den Internetseiten (siehe rechte Spalte) soll mit der relativ hohen Auflage von 30.000 Stück und der Verteilung des Merkblattes an die sächsischen Gemeinden breit gestreut auf einen fachgerechten Umgang mit Bodenaushub aufmerksam gemacht werden.

Darüber hinaus hat das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) in Anlehnung an die Empfehlungen der Bund-Länderarbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) umfassende Hinweise zum Vollzug des § 12 BBodSchV bereitgestellt (siehe rechte Spalte). Diese Hinweise richten sich vornehmlich an die zuständigen Behörden, aber auch an weitere interessierte Fachkundige.

Merkblätter und Hinweise

Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) hat mit Erlass vom 27.09.2006 die in den Technischen Regeln der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall, kurz LAGA-TR Boden -neu-, für den Boden festgelegten Feststoffwerte in den sächsischen Vollzug eingeführt.
Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) hat aus diesem Anlass einen »Bericht zur Auswertung analytischer Daten zu Unterböden und Bodenaushub« im Freistaat Sachsen verfasst.

Im Rahmen dieser Untersuchungen wurden für die Elemente Arsen, Cadmium, Chrom, Kupfer, Quecksilber, Nickel, Blei, Zink sowie Thallium Übersichtskarten der geschätzten Elementgehalte für den Unterboden im Maßstab 1 : 400.000 berechnet.

Die Karteninhalte sind mit einer Abstufung nach den Zuordnungswerten der LAGA-TR klassifiziert.

Bild: Titelblatt des Berichts
Titelabbildung des Berichts (Quelle: Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Titelfoto: Dr. habil. Dieter Hiller)

Hier finden sich Arbeitshilfen für Vollzugsbehörden zur Erstellung digitaler Bodenbelastungskarten und Handlungsempfehlungen zur Umsetzung des Bodenschutzrechtes in Gebieten mit großflächig erhöhten Schadstoffgehalten. Diese stellen fachliche Informationen und Hilfen für das Vorgehen gemäß BBodSchV bei gebietsbezogenen orientierenden Untersuchungen, nachfolgenden Detailuntersuchungen und die gebietsbezogene Zuordnung von Maßnahmen bereit.

Kontakt

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 42: Boden, Altlasten

Kati Kardel

Telefon: 03731 294-2808

E-Mail: Kati.Kardel@smekul.sachsen.de

Webseite: http://www.lfulg.sachsen.de

Kontakt

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 42: Boden, Altlasten

Dr. Ingo Müller

Telefon: 03731 294-2800

E-Mail: Ingo.Mueller@smekul.sachsen.de

Webseite: http://www.lfulg.sachsen.de

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