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Probennahme – Analytik

Eine fehlerfreie und repräsentative Probennahme ist die entscheidende Voraussetzung für belastbare Analysenergebnisse. An die Planung der Lage der Beprobungspunkte, die Entnahme und den anschließenden Transport bzw. die Lagerung der Proben sind daher hohe Anforderungen zu stellen.

Vorgaben für Probennahme, Analytik und Qualitätssicherung bei der Untersuchung enthält Anhang 1 der BBodSchV.

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Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) sind eine Substanzklasse von mehreren 100 Einzelverbindungen. Die Verbindungen bestehen aus miteinander verbundenen aromatischen Benzolringsystemen. PAK entstehen bei der Erhitzung bzw. Verbrennung von organischen Materialien unter Sauerstoffmangel (unvollständige Verbrennung).

PAK liegen in der Umwelt immer als PAK-Gemische vor. Analytisch erfasst und aufsummiert werden, stellvertretend für die ganze Stoffgruppe, die 16 so genannten ‚EPA-PAK’ (PAK16).

In der aktuellen BBodSchV (2021) sind Prüfwerte für die Gruppe der PAK16 mit Benzo(a)pyren (BaP) als Bezugssubstanz für PAK-Gemische festgelegt. Die Verwendung der Prüfwerte von BaP als Bezugssubstanz in der BBodSchV (2021) unterscheidet sich damit grundlegend von der bisherigen Anwendung der Prüfwerte von BaP als Einzelsubstanz in der bisherigen BBodSchV (1999).

Die Höhe der Prüfwerte kann daher nicht miteinander verglichen werden.

Die PAK-Prüfwerte dürfen nur dann zur Beurteilung herangezogen werden, wenn im Ergebnis der in der PAK-Arbeitshilfe erläuterten beiden Prüfschritte sichergestellt ist, dass das zu bewertende PAK-Gemisch die typische, der Ableitung der Prüfwerte zugrunde liegende, PAK-Zusammensetzung aufweist.

Analytisch ist daher nicht nur der Wert für BaP auszuweisen, sondern das gesamte Spektrum der PAK16 zu bestimmen.

Die PAK-Arbeitshilfe des LfULG „Bewertung von Polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) bezüglich des Wirkungspfades Boden-Mensch“ erläutert die Vorgehensweise bei der Bewertung von PAK-Gemischen sowohl in der orientierenden Untersuchung, als auch in der Detailuntersuchung.

Unter der Bezeichnung poly- und perfluorierte Alkylsubstanzen (per- and polyfluoroalkyl substances, kurz PFAS) werden organische Verbindungen mit vollständig (per-) oder teilweise (poly-) fluorierten aliphatischen Kohlenstoffketten mit einer funktionellen Gruppe zusammengefasst. Bekannt sind mehrere tausend Einzelverbindungen. Sie alle kommen natürlich in der Umwelt nicht vor, sondern sind ausschließlich anthropogenen Ursprungs.

Seit einigen Jahren werden zunehmend Schadensfälle und Verunreinigungen durch PFAS in Boden und Gewässern bekannt. Die Umweltministerkonferenz beschloss Ende 2016, dass Bund und Länder einheitliche Vorgaben für die Bewertung und Sanierung von Boden- und Gewässerverunreinigungen sowie für die Entsorgung PFAS-haltiger Materialien erarbeiten.

Mit Erlass vom 25. Mai 2022 hat das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft den Leitfaden des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz zur PFAS-Bewertung, Stand 21. Februar 2022, sowie eine fachliche Handlungsanleitung des LfULG zum Umgang mit PFAS, Stand 29. März 2022, den sächsischen Bodenschutzbehörden zur Anwendung im Vollzug empfohlen.

Der Leitfaden des Bundes enthält Empfehlungen für die bundeseinheitliche Bewertung von Boden- und Gewässerverunreinigungen sowie für die Entsorgung PFAS-haltigen Bodenmaterials.

 Die Handlungsanleitung des LfULG informiert kurz über Untersuchungsstrategien und Maßnahmen im Bereich des Bodenschutzes und der Altlastenbearbeitung unter Verweis auf umfangreiche weiterführende Quellen.

Im Rahmen der einzelfallbezogenen abschließenden Gefährdungsabschätzung sind für das Schutzgut »Mensch« u. a. die maßgeblichen standortspezifischen Expositionsbedingungen wie Mobilität und Verfügbarkeit der Schadstoffe oder Intensität und Art der Nutzung im konkreten Fall zu prüfen und zu bewerten. Mit der im Auftrag des Altlastenausschusses (ALA) der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) aus Mitteln des Länderfinanzierungsprogramms (LFP) erstellten Arbeitshilfe steht den zuständigen Behörden eine bundesweit anerkannte fachliche Hilfestellung zur Durchführung von Expositionsabschätzungen bzw. für die Beurteilung entsprechender gutachterlicher Leistungen von Sachverständigen zur Verfügung.

Die Arbeitshilfe ist als fachliche Empfehlung zur Anwendung in den Ländern und auf der LABO-Homepage veröffentlicht unter:  

Der Altlastenausschuss (ALA) der Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) hat die folgenden »Arbeitshilfen Qualitätssicherung« entwickelt.

In der vorliegenden Bestandsaufnahme werden Praxisbeispiele der Altlastenbearbeitung aus den vergangenen zwei Jahrzehnten im Freistaat Sachsen dargestellt.

Das online-Recherchetool »BEAST« gestattet den Nutzern eine Suche nach möglichen Reinigungs- und Sanierungsverfahren im Bergbau- und Altlastenbereich.

Das ursprünglich durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW veröffentlichte Material »Leistungsbuch Altlasten und Flächenentwicklung« (MALBO-Band 20) ist in einem länderübergreifenden Projekt unter der Leitung Nordrhein-Westfalens als internetbasiertes DV-Verfahren aufbereitet und aktualisiert wurden.

Das Leistungsbuch kann als Hilfsmittel für Kostenschätzungen und Kostenberechnungen bei Sanierungsuntersuchungen und Planungen sowie bei der Ausschreibung von Altlastensanierungs- und Flächenentwicklungsmaßnahmen genutzt werden.

Kontakt

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 42: Boden, Altlasten

Antje Sohr

Telefon: 0351 8928-4201

E-Mail: Antje.Sohr@smekul.sachsen.de

Webseite: http://www.lfulg.sachsen.de

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