WRRL und Altlasten
Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) trat am 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens im Bereich der Wasserpolitik in Kraft. Ziel ist es, den »guten Zustand« aller Grund- und Oberflächenwasserkörper hinsichtlich ihrer Güte und Menge durch geeignete Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne bis zum Jahr 2027 zu erreichen.
Im Freistaat Sachsen sind keine Grundwasserkörper durch die Beeinflussung von Altlasten und Altlastenverdachtsflächen im »schlechten chemischen Zustand«.
Im Bereich der Oberflächenwasserkörper sind 16 Fließgewässerwasserkörper auf Grund von Altlasten und Altlastenverdachtsflächen belastet. Dazu finden Sie hier Karten für den gesamten Freistaat Sachsen sowie zu den vier verschiedenen Regionalen Arbeitsgruppen »Elbe«, »Mulden«, »Weiße Elster« und »Schwarze Elster, Spree, Lausitzer Neiße«.
- Altlasten und Altlastenverdachtsflächen in Oberflächenwasser-Einzugsgebieten im Freistaat Sachsen (*.pdf, 1,29 MB) Stand: Juni 2022
- Altlasten und Altlastenverdachtsflächen in Oberflächenwasser-Einzugsgebieten im Bereich der Elbe (*.pdf, 0,99 MB) Stand: Juni 2022
- Altlasten und Altlastenverdachtsflächen in Oberflächenwasser-Einzugsgebieten im Bereich der Mulde (*.pdf, 0,98 MB) Stand: Juni 2022
- Altlasten und Altlastenverdachtsflächen in Oberflächenwasser-Einzugsgebieten im Bereich der Weißen Elster (*.pdf, 0,86 MB) Stand: Juni 2022
- Altlasten und Altlastenverdachtsflächen in Oberflächenwasser-Einzugsgebieten im Bereich von Schwarzer Elster, Spree und Lausitzer Neiße (*.pdf, 0,69 MB) Stand: Juni 2022
Kontakt
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 42: Boden, Altlasten
Peggy Kahl
Telefon: 0351 8928-4202
E-Mail: Peggy.Kahl@smekul.sachsen.de
Webseite: http://www.lfulg.sachsen.de