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REACH steht für »Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals«. Hier sind Verfahren zur Erfassung und Bewertung von Informationen über die Eigenschaften und Gefahren von Stoffen festgelegt.

Die REACH-Verordnung trat am 1. Juni 2007 in Kraft und dient dem Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den Risiken durch Chemikalien und zugleich zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie der EU.

Kontakt

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 42: Boden, Altlasten

Sebastian Bröse

Telefon: 0351 8928-4212

E-Mail: Sebastian.Broese@smekul.sachsen.de

Webseite: http://www.lfulg.sachsen.de

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