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weiterführende Fachinformationen

Die Altlastenbehandlung erfolgt systematisch, d. h. entsprechend einem Stufenschema (siehe Regelablauf unten).
Dazu gehören:

  • die Erfassung der altlastverdächtigen Flächen (Erhebung und historische Erkundung),
  • die Untersuchung, Bewertung und Gefährdungsabschätzung (orientierende und Detailuntersuchung), sowie
  • bei festgestelltem Sanierungsbedarf die Planung und Durchführung einer Sanierung mit einer anschließenden Erfolgskontrolle und ggf. Nachsorgemaßnahmen.
Das Bild zeigt den Regelablauf der Altlastenbehandlung nach Bundesbodenschutzrecht. © LfULG

Kontakt

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 42: Boden, Altlasten

Sebastian Bröse

Telefon: 0351 8928-4212

E-Mail: Sebastian.Broese@smekul.sachsen.de

Webseite: http://www.lfulg.sachsen.de

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