PAK
Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) sind eine Substanzklasse von mehreren 100 Einzelverbindungen. Die Verbindungen bestehen aus miteinander verbundenen aromatischen Benzolringsystemen. PAK entstehen bei der Erhitzung bzw. Verbrennung von organischen Materialien unter Sauerstoffmangel (unvollständige Verbrennung).
PAK liegen in der Umwelt immer als PAK-Gemische vor. Analytisch erfasst und aufsummiert werden, stellvertretend für die ganze Stoffgruppe, die 16 so genannten ‚EPA-PAK’ (PAK16).
In der aktuellen BBodSchV (2021) sind Prüfwerte für die Gruppe der PAK16 mit Benzo(a)pyren (BaP) als Bezugssubstanz für PAK-Gemische festgelegt. Die Verwendung der Prüfwerte von BaP als Bezugssubstanz in der BBodSchV (2021) unterscheidet sich damit grundlegend von der bisherigen Anwendung der Prüfwerte von BaP als Einzelsubstanz in der bisherigen BBodSchV (1999).
Die Höhe der Prüfwerte kann daher nicht miteinander verglichen werden.
Die PAK-Prüfwerte dürfen nur dann zur Beurteilung herangezogen werden, wenn im Ergebnis der in der PAK-Arbeitshilfe erläuterten beiden Prüfschritte sichergestellt ist, dass das zu bewertende PAK-Gemisch die typische, der Ableitung der Prüfwerte zugrundeliegende, PAK-Zusammensetzung aufweist.
Analytisch ist daher nicht nur der Wert für BaP auszuweisen, sondern das gesamte Spektrum der PAK16 zu bestimmen.
Die PAK-Arbeitshilfe des LfULG »Bewertung von Polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) bezüglich des Wirkungspfades Boden-Mensch« erläutert die Vorgehensweise bei der Bewertung von PAK-Gemischen sowohl in der orientierenden Untersuchung, als auch in der Detailuntersuchung.
- PAK-Arbeitshilfe (*.pdf, 1,60 MB) Stand: September 2023
Kontakt
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 42: Boden, Altlasten
Ulrike Menzel
Telefon: 0351 8928-4209
E-Mail: Ulrike.Menzel@smekul.sachsen.de
Webseite: http://www.lfulg.sachsen.de