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Probenahme und Analytik

Grundsätzlich haben die Probenahme, -die Probenauf- und -vorbereitung sowie die Analytik nach den in der geltenden Fassung der BBodSchV festgelegten Verfahren und Methoden zu erfolgen. Um den Fortschritt im Bereich der Analytik aufzunehmen, prüft der Fachbeirat für Bodenuntersuchungen (FBU) neue oder weiterentwickelte Verfahren auf ihre praktische Eignung und stellt die Gleichwertigkeit zu den in der BBodSchV benannten Verfahren fest; diese Feststellung wird vom Bundesumweltministerium im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Mit dieser Feststellung können fortschrittliche und vom FBU empfohlene Verfahren unmittelbar für den Vollzug der BBodSchV verwendet werden. Eine Zusammenstellung dieser Verfahren mit Bezug zur BBodSchV findet sich in der Methodensammlung des FBU (Methosa) sowie als Verfahrensbeschreibung (in der Regel als Norm) im Handbuch für Bodenuntersuchungen.

Mit der angewendeten Analysenmethode muss gewährleistet sein, dass mit der Bestimmungsgrenze des Verfahrens Über- und Unterschreitungen der entsprechenden gesetzlich festgelegten Werte oder von Orientierungswerten sicher beurteilt werden können.

Der Altlastenausschuss (ALA) der Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) hat die folgenden »Arbeitshilfen Qualitätssicherung« entwickelt.

Kontakt

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 42: Boden, Altlasten

Ulrike Menzel

Telefon: 0351 8928-4209

E-Mail: Ulrike.Menzel@smekul.sachsen.de

Webseite: http://www.lfulg.sachsen.de

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