Bodenfunktionen
Welche Funktionen erfüllt der Boden?
Der Boden hat zahlreiche natürliche Funktionen, Nutzungsfunktionen und dient als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte.
Natürliche Funktionen sind:
- Lebensraumfunktion für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen
- Bestandteil des Naturhaushalts, insbesondere mit seinen Wasser- und
Nährstoffkreisläufen - Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen auf Grund der Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers
- Funktionen als Archiv der Naturgeschichte
Nutzungsfunktionen sind:
- Rohstofflagerstätte
- Fläche für Siedlung und Erholung
- Standort für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung
- Standort für sonstige wirtschaftliche und öffentliche Nutzungen, Verkehr, Ver- und Entsorgung
- Funktionen als Archiv der Kulturgeschichte
Bodenschutz – worum geht es?
Böden sind Lebensgrundlage für Pflanze, Tier und Mensch und erfahren damit hohe und unterschiedliche Nutzungsansprüche. Sie haben wichtige und zentrale Funktionen im Naturhaushalt und sind andererseits aufgrund vielfältiger Einwirkungen beansprucht und gefährdet. Daher sind sie zu schützen.
Menschliche Aktivität und wirtschaftliches Handeln sind vielfältig mit dem Thema Boden verknüpft. Böden sind Schutzgut eines auf Ressourcenschutz und Nachhaltigkeit ausgerichteten Umweltschutzes. Bodenschutz stellt sich in heutiger Zeit als Zusammenspiel aus gesetzlichen Pflichten und gesellschaftlichen bzw. umweltpolitischen Aufgaben dar. So ist das Schutzgut Boden für die aktuellen Diskussionen und Bemühungen um Nachhaltigkeit ein Gegenstand par excellence.
Der vorsorgende Bodenschutz hat die Aufgabe, sich mit den unterschiedlichen Nutzungsansprüchen an den Boden zu befassen. Bodenschutz als Querschnitts- und Koordinierungsaufgabe dient dem flächendeckenden Schutz der Böden als Lebensgrundlage und der Aufrechterhaltung der natürlichen Bodenfunktionen. Damit dient Bodenschutz auch der Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität sowie dem Erhalt des Wirtschaftsfaktors Boden.
Bodenschutz – Grundsätze und Ziele
Boden ist ein Naturgut, er ist nicht vermehrbar und zusammen mit Luft, Wasser und Sonnenenergie die Grundlage allen Lebens auf der Erde. Der Erhalt und Schutz des Bodens mit seinen natürlichen Funktionen ist daher mit der Zukunft der Menschen und mit der Verantwortung für seine Umwelt untrennbar verbunden.
Die Vorsorge ist wesentliche Grundlage für eine wirksame Bodenschutzpolitik. Besteht schon die Besorgnis, dass ein Boden als Naturkörper oder in seiner Funktion als Lebensgrundlage für Menschen, Tier und Pflanzen erheblich oder nachhaltig beeinträchtigt wird oder ist, sind Bodeneinwirkungen zu vermeiden oder zu vermindern, soweit dies verhältnismäßig ist.
Nach bestehendem Recht können geeignete, erforderliche und verhältnismäßige Maßnahmen getroffen werden. Hierzu gehören z. B. Anordnungen zur Untersuchung von Böden und Materialien sowie zur Verminderung von Stoffeinträgen.
Für den vorsorgenden Bodenschutz haben folgende Ziele herausragende Bedeutung:
- Sparsame Inanspruchnahme von Böden
Zur Verminderung des Bodenverbrauches und der Neuversiegelung von Böden ist u. a. die Wiedernutzbarmachung von Brachflächen (ehem. Siedlungs-, Industrie-, Militärflächen) anzustreben. Die Nutzung von devastierten Flächen und Industriebrachen und von Böden mit eingeschränkter Funktionalität sollte Vorrang vor der Inanspruchnahme und Versiegelung wertvoller Böden haben. - Schutz natürlicher Bodenfunktionen und Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Bodens
Zu einem qualifizierten, sachgerechten Umgang mit dem Schutzgut Boden gehören insbesondere die Minimierung von stofflichen Belastungen, der Schutz des Bodens vor Erosion und Verdichtung und ein schonender Umgang mit Bodenaushub mit dem Ziel einer möglichen, sinnvollen Wiederverwertung. Standort- und umweltgerechte Landwirtschaft wie naturnahe Waldbewirtschaftung tragen ebenfalls zum Schutz der natürlichen Bodenfunktionen bei. Unvermeidliche Beeinträchtigungen von Böden sind nach Möglichkeit durch eine Wiederherstellung von Bodenfunktionen zu kompensieren. - Rekultivierung/Renaturierung
Die Wiederherstellung von Böden devastierter Flächen soll sachgerecht erfolgen. Bereits vor Beginn der Devastierung von Böden, insbesondere im Rahmen der Rohstoffgewinnung und von Baumaßnahmen, sollen ökologisch orientierte Ausgleichsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur angemessenen Rekultivierung festgelegt werden. Dabei sollen die Flächen im Hinblick auf die Multifunktionalität der Böden so rekultiviert werden, dass sie natürliche und/oder nutzungsbezogene Funktionen erfüllen können und keine Gefahr von ihnen ausgeht. Durch Nutzung bestehender Entsiegelungspotenziale und Rekultivierung sollen Freiflächen wiederhergestellt werden.
Kontakt
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 42: Boden, Altlasten
Bernd Siemer
Telefon: 03731 294-2816
E-Mail: Bernd.Siemer@smekul.sachsen.de
Webseite: http://www.lfulg.sachsen.de